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Ergebnisse: Leben mit Kindern / Kinder & Geld |
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Heide 25746 |
Beistandschaften |
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Anschrift: |
Beistandschaften
Stettiner Str. 30
25746 Heide
fd-wirtschaftliche-jugendhilfe@dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
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Ansprechpartner: |
Holger Rave
Stettiner Str. 30
307
25746 Heide
Tel. 0481 97-1374
Fax 0481 97 22 1374
holger.rave@dithmarschen.de
zuständig für: A , B , C , D, Stei-Stz |
Ansprechpartnerin: |
Kerstin Hornuss
Stettiner Str. 30
Zimmer 313
25746 Heide
Tel. 0481 97- 1386
Fax 0481 97 22 1386
kerstin.hornuss@dithmarschen.de
zuständig für: F, R , W, Z |
Ansprechpartnerin: |
Anke-Britt Carstens
Stettiner Str. 30
Zimmer 314
25746 Heide
Tel. 0481 97-1372
Fax 0481 97 22 1372
anke-britt.carstens@dithmarschen.de
zuständig für: K - M, Sta-Steh |
Ansprechpartnerin: |
Heide Schmidt-Wiborg
Stettiner Str. 30
Zimmer 312
25746 Heide
Tel. 0481 97-1565
Fax 0481 97 22 1565
heide.schmidt-wiborg@dithmarschen.de
zuständig für: G, H, I, J |
Ansprechpartner: |
Thorsten Wöhrn
Stettiner Str. 30
Zimmer 316
25746 Heide
Tel. 0481 97 1229
Fax 0481 97 22 1229
thorsten.woehrn@dithmarschen.de
zuständig für: P, Q, S, Sch, T |
Ansprechpartnerin: |
Monika Banasch
Stettiner Str. 30
Zimmer 315
25746 Heide
Tel. 0481 97-1373
Fax 0481 97 22 1373
banasch@dithmarschen.de
zuständig für: E, N, O, U, V, X-Z |
Sprech- und Beratungszeiten: |
Mo |
08:30 - 12:00 Uhr |
Di |
08:30 - 12:00 Uhr |
Do |
08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Fr |
08:30 - 12:00 Uhr |
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Träger: |
Kreis Dithmarschen |
Angebot: |
- Einrichtung einer Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und /oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen
- Beratung bzgl. der Feststellung der Vaterschaft und deren rechtliche Auswirkungen
- Beratung bzgl. Kindesunterhalt, Volljährigen- und Betreuungsunterhalt
- Beratung bzgl. der Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge
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Unsere Zielgruppen sind : |
- Nicht miteinander verheiratete und getrenntlebende Eltern vor und nach der Geburt ihres Kindes
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Downloads: |
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Unterhaltsvorschuss |
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Anschrift: |
Unterhaltsvorschuss
Kreis Dithmarschen
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stettiner Str. 30
25746 Heide
fd-wirtschaftliche-jugendhilfe@dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
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Ansprechpartnerin: |
Bärbel Freiberg
325
Tel. 0481 97 1484
Fax 0481 97 22 1484
baerbel.freiberg@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit K |
Ansprechpartnerin: |
Ina Hinrichs
326
Tel. 0481 97 1503
Fax 0481 97 22 1503
ina.hinrichs@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit F oder H |
Ansprechpartnerin: |
Silke Stemmler
335
Tel. 0481 97 1534
Fax 0481 97 22 1534
silke.stemmler@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit Borl - Bz, S oder St |
Ansprechpartnerin: |
Maren Popp-Lorenzen
332
Tel. 0481 97 1388
Fax 0481 97 22 1388
maren.popp-lorenzen@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit Ba - Bork |
Ansprechpartnerin: |
Janina Schaberg
331
Tel. 0481 97 1540
Fax 0481 97 22 1540
janina.schaberg@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit G oder J |
Ansprechpartnerin: |
Elin Dunker
334
Tel. 0481 97 1506
Fax 0481 97 22 1506
elin.dunker@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit E, O, U oder Z |
Ansprechpartnerin: |
Tanja Hahn
327
Tel. 0481 97 1273
Fax 0481 97 22 1273
tanja.hahn@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit W |
Ansprechpartnerin: |
Kerstin Staack
333
Tel. 0481 97 1371
Fax 0481 97 22 1371
kerstin.staack@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit R |
Ansprechpartnerin: |
Hanna Janns
327
Tel. 0481 97 1543
Fax 0481 97 22 1543
hanna.janns@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit N, P, Q, T, X oder Y |
Ansprechpartnerin: |
Andrea Peters
326
Tel. 0481 97 3331
Fax 0481 97 22 3331
andrea.peters@dithmarschen.de
zuständig für: Nachname des Kindes beginnt mit Sch |
Sprech- und Beratungszeiten: |
Stettiner Str. 30 |
25746 Heide |
Tel. 0481 97 0 |
Mo |
08:00 - 12:00 Uhr |
Di |
08:00 - 12:00 Uhr |
Mi |
08:00 - 12:00 Uhr |
Do |
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr |
Fr |
08:00 - 12:00 Uhr |
und nach telefonischer Vereinbarung.
Frau Popp-Lorenzen, Frau Hinrichs, Frau Hahn, Frau Schaberg, Frau Staack und Frau Peters
nur vormittags zu den vorstehenden Sprechzeiten |
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Träger: |
Kreis Dithmarschen |
Wir über uns: |
- Seit dem 01. Januar 1980 gilt das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in den alten Bundesländern; ab 01.01.1992 gilt es auch in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin. Die Leistung nach dem UVG ist eine Hilfe für Alleinerziehende
- Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig wenigstens den üblichen Regelbetrag von dem anderen Elternteil erhält. In diesen Fällen müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
- Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil wird für die Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nicht vorausgesetzt.
- Der andere Elternteil wird im Rahmen seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Leistungsfähigkeit) bis zur Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
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Unsere Zielgruppen sind : |
- Alleinerziehende Elternteile (ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden)
- Kind im Haushalt unter 18 Jahren
- Kind erhält keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen
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Zusatzinformationen: |
- Der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes muss bei dem zuständigen Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe der Kreisverwaltung ( in deren Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat ) einen schriftlichen Antrag stellen.
- Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gehört zu den Mitteln, die zur Deckung des Lebensunterhalts des Kindes beitragen soll. Sie wird daher z. B. auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zweiten oder Zwöften Buch Sozialgesetzbuch angerechnet.
- Wenn weitergehende Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend gemacht werden sollen, berät und unterstützt hierbei der Fachdienst wirtschaftliche Jugendhilfe.
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Downloads: |
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Fachdienst Eingliederungshilfe - Bildung und Teilhabe |
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Anschrift: |
Fachdienst Eingliederungshilfe - Bildung und Teilhabe
Stettiner Str. 30
25746 Heide
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Sprech- und Beratungszeiten: |
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Alle Ergebnisse als druckfähige PDF anzeigen lassen |
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